Ausrichtung und Philosophie

Kompetente Rechtsberatung beruht auf guten rechtstheoretischen Kenntnissen und entsprechender praktischer Spezialisierung. Kompetenz entsteht vor allem durch die Konzentration auf bestimmte Kernrechtsgebiete, die primär einen Wirtschaftsbereich
/ einen Lebensbereich betreffen. Nur durch die ständige
Auseinandersetzung mit Sachverhalten aus einem Wirtschaftsbereich
erwirbt ein Anwalt auch die erforderliche nichtjuristische Branchenkompetenz, die unverzichtbar ist, um die Interessenlage seiner Mandanten richtig zu erkennen und zu vertreten.
Nur ein Rechtsanwalt, der Ihre Probleme
und das dazugehörige tatsächliche / wirtschaftliche Umfeld kennt, hat
das richtige umfassende Problembewusstsein, um Sie gut zu beraten und zu
vertreten und sich richtig für Sie einzusetzen.
Wir
sind deshalb überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich tätig und
konzentrieren uns in Ihrem Interesse seit Jahren bewusst auf die
Rechtsberatung rund um B A U E N & W O H N E N. Die
typischen, vielfältigen Rechtsprobleme, das wirtschaftliche Umfeld, die
technischen Zusammenhänge und die betrieblichen Belange und
Hintergründe der Bau- und der Immobilienwirtschaft sind uns seit langem bestens vertraut. In
Konsequenz dieser Kanzleiausrichtung haben beide Rechtsanwälte der
Kanzlei aufgrund entsprechender Qualifikation die Befugnis erhalten, den
Titel FACHANWALT für BAU- und ARCHITEKTENRECHT zu führen. Frau Rechtsanwältin Hirschmann ist außerdem auch FACHANWÄLTIN für MIET- und WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT.
In den Jahren 2017 und 2018 wurde Rechtsanwalt Beyer in der bundesweiten FOCUS- Liste TOP-RECHTSANWÄLTE im Fachgebiet Bau- und Architektenrecht ausgezeichnet.
Der weit überwiegende Teil der von uns bearbeiteten Mandate betrifft Fälle aus dem:
• Baurecht | • Immobilienrecht • Architektenrecht |
| • Mietrecht | • Wohnungseigentumsrecht |
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Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei allgemein zivilrechtlichen
Problemen soweit hierfür keine besondere Spezialisierung erforderlich
ist. Wir scheuen uns aber auch nicht, Mandate, die Rechtsgebiete
betreffen, mit denen wir nicht vertraut und befasst sind, abzulehnen und
Sie an kompetente Kollegen/innen in anderen Kanzleien zu verweisen.
Vorwiegend beraten und vertreten wir
• Bauhandwerker • mittelständische Bauunternehmen • Architekten und Bauingenieure • Bauherren (gewerbliche und private) • Wohnungseigentümergemeinschaften • Immobilien- und Wohnungseigentumsverwalter • Vermieter (gewerblich und privat)
• Haftpflichtversicherungen • Wohnungsbauunternehmen • Kommunen
In
erster Linie versuchen wir, in Ihrem Interesse Rechtsstreite zu
vermeiden, da diese aufgrund der allseits bekannten Überlastung der
Justiz sehr langwierig und wenn, wie meist, Sachverständigengutachten
(oft mehrere) eingeholt werden müssen, sehr teuer sind.
Eine gut
vorbereitete und ausgehandelte außergerichtliche Einigung (Vergleich)
ist meist schneller und kostengünstiger als eine Einigung nach
mehrjährigem Prozess, in dem die strittigen Sachverhalte nicht immer
befriedigend aufgeklärt werden können.
Wir klären Sie über die
rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken eines Rechtsstreits auf und
raten von Prozessen ohne oder mit geringen Erfolgsaussichten ab.
Notwendige Prozesse führen wir nachdrücklich und konsequent.
Um
eine umfassende Betreuung zu gewährleisten, kooperieren wir, soweit
notwendig, mit Bausachverständigen, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern.
Unseren starken Praxisbezug zu unseren
Hauptrechtsmaterien pflegen wir auch im Rahmen regelmäßiger
Seminarveranstaltungen. Rechtsanwalt Beyer ist seit 20 Jahren als Seminarreferent für vorwiegend baurechtliche Themen beim TÜV Rheinland/ Landesgewerbeanstalt Bayern in Nürnberg tätig und hat für diese mehr als 80 Seminare mit über 2400 Teilnehmern gehalten.
Für Firmen veranstalten wir auch Inhouse-Schulungen.
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